Bitte dran denken: Jugendliche unter 16 Jahren, die das Konzert ohne Eltern besuchen wollen, müssen am Eingang eine Vollmacht vorlegen. Darin können Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht für die Dauer der Veranstaltung an eine andere volljährige Person übertragen. Wichtig ist, dass dieser Aufsichtspflichtige zusammen mit dem minderjährigen Jugendlichen den Einlass passiert. Jugendliche unter 16 dürfen sich nur so lange auf der Veranstaltung aufhalten wie ihr volljähriger Begleiter. Die entsprechenden Formblätter können im Download-Bereich dieser Seite heruntergeladen werden.

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